EG-Typgenehmigung für Kleinbusse: Was Importeure und Käufer wirklich wissen müssen

11. März 2026

Sie haben einen Kleinbus gekauft – oder planen es – und fragen sich, was die Zulassung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz konkret bedeutet? Dann ist dieser Artikel für Sie. Denn die Zulassung eines umgebauten Reisebusses oder Shuttle-Fahrzeugs ist kein einfacher Vorgang wie bei einem PKW. Es geht um mehrstufige Typgenehmigungen, COC-Dokumente, nationale Besonderheiten und Zeitpläne, die Ihr Geschäft direkt betreffen.

Wir erklären, wie das System funktioniert – und was passiert, wenn etwas fehlt.

Was ist eine EG-Typgenehmigung – und brauche ich sie immer?

Die EG-Typgenehmigung (auch: EU-Typgenehmigung oder EC Type Approval) ist die offizielle Bestätigung, dass ein Fahrzeugtyp alle relevanten europäischen Sicherheits- und Umweltvorschriften erfüllt. Sie wird von einer national zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats erteilt und gilt dann EU-weit.


Grundsätzlich gilt: Jedes Fahrzeug, das erstmals auf öffentlichen Straßen in der EU zugelassen werden soll, braucht entweder eine EG-Typgenehmigung oder – als Ausnahme – eine nationale Einzelabnahme. Bei seriengefertigten Fahrzeugen wie dem Mercedes-Benz Sprinter oder dem Iveco Daily ist die EG-Typgenehmigung für das Basisfahrzeug selbstverständlich vorhanden. Das Problem beginnt beim Umbau.

Das besondere Problem bei umgebauten Kleinbussen: Das mehrstufige Fahrzeug

Ein Reisebus auf Sprinter-Basis ist kein normales Serienfahrzeug. Er besteht aus zwei Teilen: dem Basisfahrzeug (unvollständiges Fahrzeug, angeliefert vom Hersteller als Fahrgestell oder Rohkarosserie) und dem Aufbau (Karosseriebau, Innenausbau, Bestuhlung, Elektrik, Einbauten), der von einem Karosseriebauer – dem sogenannten Stufe-2-Hersteller – durchgeführt wird.


Für diesen Aufbau gilt: Er braucht eine eigene, separate EG-Typgenehmigung. Diese kann der Karosseriebauer beantragen, wenn sein Aufbautyp in ausreichender Stückzahl gefertigt wird und alle Prüfanforderungen der EU-Rahmenbaurichtlinie (EU 2007/46/EG, heute ersetzt durch EU 2018/858) erfüllt. Das Ergebnis ist dann eine mehrstufige Typgenehmigung: Stufe 1 vom Basisfahrzeughersteller, Stufe 2 vom Karosseriebauer.



Liegt eine solche Stufentypgenehmigung vor und kaufen Sie ein Fahrzeug, das unter diese Genehmigung fällt, ist die Zulassung in Deutschland theoretisch unkompliziert: COC vorlegen, anmelden, fertig.

Was ist das COC-Dokument und warum ist es so wichtig?

Das COC-Dokument (Certificate of Conformity, auf Deutsch: Konformitätsbescheinigung) ist das Dokument, das bestätigt, dass ein konkretes Fahrzeug mit dem genehmigten Typ übereinstimmt. Es wird vom Hersteller – in unserem Fall vom Karosseriebauer als Stufe-2-Hersteller – für jedes einzelne Fahrzeug ausgestellt.


Ohne COC lässt sich ein Fahrzeug mit Typgenehmigung nicht einfach zulassen. Das COC muss die korrekte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), technische Daten, Gewichtsangaben und Genehmigungsnummern enthalten. Fehler im COC – falsche Massen, fehlende Angaben – führen zu Rückfragen beim Zulassungsamt und Verzögerungen.


In der Praxis begegnen wir regelmäßig Fahrzeugen, bei denen das COC unvollständig ausgestellt wurde, die Typgenehmigung für einen anderen EU-Markt (z.B. Polen oder Spanien) gilt und in Deutschland gesondert anerkannt werden muss, oder bei denen Abweichungen zwischen Fahrzeug und COC bestehen, die eine technische Prüfung erfordern.

Einzelabnahme: Wenn keine Typgenehmigung vorliegt

Was passiert, wenn der Karosseriebauer keine EG-Typgenehmigung für seinen Aufbau hat – weil er zu wenige Stück baut, weil er den Aufwand scheut, oder weil er für Nicht-EU-Märkte produziert? Dann brauchen Sie als Käufer eine Einzelabnahme.


Die Einzelabnahme wird in Deutschland vom TUV, DEKRA oder einer anderen nach §19 StVZO anerkannten Stelle durchgeführt. Dabei wird das konkrete Fahrzeug auf Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen geprüft. Das klingt einfach, ist es aber nicht immer: Geprüft werden Bremsen, Beleuchtung, Sicherheitsgurte für alle Sitzplätze, Sitzverankerungen, Notausständer, Innenraummaße, Gewichte und weitere sicherheitsrelevante Parameter.



Fehlt eines dieser Merkmale oder entspricht es nicht den Vorgaben, muss nachgebessert werden. Erst dann gibt es die Abnahme. Die Kosten für eine Einzelabnahme liegen bei einfachen Fällen bei rund 800 bis 1.500 Euro. Bei komplexeren Fahrzeugen oder wenn Nachbesserungen nötig sind, können es 3.000 Euro oder mehr sein.

Zulassung im DACH-Raum: Was sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheidet

Die EG-Typgenehmigung gilt EU-weit – aber die Zulassung selbst ist Ländersache. Das führt zu Unterschieden, die praktisch relevant sind:

In Deutschland ist die StVZO maßgeblich. Bei Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen gelten besondere Vorschriften für gewöhnlichen Linienverkehr vs. gelegentlichen Einsatz. Der Fahrzeughalter braucht die richtige Konzession (PBefG).


In Österreich gibt es ähnliche Strukturen, jedoch eigene nationale Anforderungen für Fahrzeuge im Kraftfahrlinienverkehr. Das Bundesministerium für Klimaschutz ist hier zuständig.


In der Schweiz gilt als Nicht-EU-Land ein eigenes Zulassungsverfahren. COC-Dokumente aus der EU werden anerkannt, müssen aber beim ASTRA (Bundesamt für Straßen) eingereicht werden. Zusätzlich gibt es schweizspezifische Anforderungen, etwa bei Abgasnormen und Lärmanforderungen.



In Frankreich, Italien, Belgien und den Niederlanden – weiteren wichtigen Märkten – gilt die EU-Typgenehmigung, aber die nationalen Zulassungsbehörden arbeiten unterschiedlich schnell und haben teils eigene Formularvorgaben..

Häufige Fehler bei der Kleinbus-Zulassung – und wie Sie sie vermeiden

Nach vielen Jahren im Geschäft kennen wir die typischen Fehler, die Direktkäufer machen:


  • COC fehlt oder ist unvollständig: Fordern Sie das COC immer vor Übergabe des Fahrzeugs an und lassen Sie es von einem Fachmann prüfen.
  • Falsche Fahrzeugklasse im COC: Kleinbusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind Klasse M2 – nicht M1 wie PKW. Fehler hier führen zu Zulassungsproblemen.
  • Typgenehmigung für falsches Land: Eine polnische Typgenehmigung ist in der EU anerkannt, aber die Anerkennungsförmlichkeiten müssen erledigt werden.
  • Kein Nachweis der Sitzplatzsicherung: Alle Sitzplätze müssen mit zugelassenen Gurten gesichert sein. Fehlt der Nachweis, gibt es keine Zulassung.
  • Gewicht überschritten: Reiseausstattung, Gäste und Gepäck summieren sich schnell. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für die Zulassung in Deutschland

Für die Zulassung eines umgebauten Kleinbusses beim deutschen Zulassungsamt benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:


  • COC-Dokument (Certificate of Conformity) des Stufe-2-Herstellers
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aus dem Ursprungsland, falls Gebrauchtwagen
  • Gültige Hauptuntersuchungsbescheinigung oder Abnahmeprotokoll (TUV, DEKRA)
  • Nachweis der Betriebserlaubnis (bei Einzelabnahme: Gutachten nach §19 StVZO)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Handelsregisterauszug des Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer

Fazit: Zulassung ist Expertenwissen – und dieses Wissen hat einen Wert

Wir wollen fair sein: Der Direktkauf eines Kleinbusses beim ausländischen Hersteller kann sich lohnen. Wer die Zulassungsmaterie kennt, eigene Werkstattkapazitäten hat, mehrere Fahrzeuge kauft und lange Lieferzeiten tolerieren kann, der kann damit Geld sparen.


Für die meisten kleinen Busunternehmen, Shuttle-Services und Hotels sieht die Realität anders aus: Ein Fahrzeug ist betriebskritisch. Ausfallzeiten kosten Geld. Rechtsprobleme kosten Nerven und Geld. Und ein etwas günstigerer Kaufpreis relativiert sich schnell, wenn die erste Reparatur oder die erste Zulassungskorrektur auf eigene Kosten geht.


Die entscheidende Frage ist nicht: Was kostet das Fahrzeug beim Kauf? Sondern: Was kostet es mich, wenn nach dem Kauf etwas nicht funktioniert?

Fazit: Der ehrliche Kostenvergleich

Die Typzulassung eines Kleinbusses ist kein buroktarischer Selbstzweck. Sie stellt sicher, dass das Fahrzeug, das Sie betreiben, sicher ist – für Ihre Fahrgaste und für Sie als Betreiber. Fehler bei der Zulassung bedeuten im besten Fall Verzögerungen und Mehrkosten, im schlimmsten Fall Betriebsverbote oder Haftungsrisiken.


Wer einen Kleinbus über einen erfahrenen Händler kauft, der die Zulassungsmaterie kennt und übernimmt, bezahlt dafür – aber er bezahlt auch dafür, dass er sich darauf nicht selbst einarbeiten muss. Und dass er ein Fahrzeug bekommt, das am Übergabetag fahrbereit und zugelassen ist.


Bei Fragen zur Zulassung Ihres Fahrzeugs – ob Import aus dem EU-Ausland oder direkter Kauf – helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihre Expertin für Typgenehmigung, Zulassung, Import und Export

Manuela Waskey

Geschäftsführung

Riegobus GbR

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